Berufsausbildung Notfallsanitäter/in


Das DRK-Bildungszentrum Düsseldorf ist mit mehr als 35 Jahren Erfahrung Experte für rettungsdienstliche Aus-, Fort- und Weiterbildung. Mit unserem Simulations- und Trainingszentrum gehören wir zu den modernsten Ausbildungsstätten für Rettungsdienst und Notfallmedizin in Deutschland.

Selbstverständlich bilden wir seit Jahren auch Notfallsanitäter aus.

Seit dem 01.01.2014 ist das neue Berufsbild "Notfallsanitäter / in" eingeführt, welches die frühere Ausbildung "Rettungsassistent / in" ersetzt. Nachfolgend beantworten wir die häufigen Fragen rund um die Ausbildung und Bewerbung.


Notfallsanitäter/innen verfügen über eine dreijährige Ausbildung und treten die Nachfolge der bisherigen Rettungsassistenten an. Die Einbindung und Zusammenführung von neuen Notfallsanitätern und bisherigen Rettungsassistenten wird in den Rettungsdienstgesetzen der Bundesländer geregelt.

Was ist neu beim „Notfallsanitäter“?
Das neue Berufsbild „Notfallsanitäter/in“ wird durch die dreijährige Ausbildungszeit mit sehr vielen vertiefenden Praktika das theoretische Wissen und die praktischen Handlungs- und Entscheidungskompetenzen des nichtärztlichen Rettungsfachpersonals verbessern und dadurch die präklinische Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Notarztes optimieren.
Eine weitere Veränderung ist die Ausbildungsvergütung gemäß Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) sein.

Wie ist die Ausbildung strukturiert?
Die Ausbildung erstreckt sich über drei, maximal fünf Jahre und erfolgt an den Lernorten Schule, Klinik und Rettungsdienst. Unterschiedlich lange Ausbildungsphasen verteilen sich abwechselnd auf die drei Bereiche. Im Rettungsdienst und in der Klinik werden die Auszubildenden durch Praxisanleiter ausgebildet. Die Schule begleitet alle Ausbildungsabschnitte kontinuierlich und ist für die gesamte Ausbildung verantwortlich.

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für den Notfallsanitäter?
Neben der gesundheitlichen und geistigen Eignung müssen die Auszubildenden mindestens über den mittleren Schulabschluss oder einen Hauptschulabschluss mit einer erfolgreichen Berufsausbildung verfügen.
Sinnvoll ist zudem der Besitz zumindest der PKW-Fahrerlaubnis.

Wie bewerbe ich mich für eine Ausbildung?
Durch das neue dreijährige Ausbildungskonzept erfolgt die Bewerbung direkt beim Träger der Ausbildung, also bei den Rettungsdiensten und Feuerwehren. Hier wird dann, ähnlich der Krankenpflegeausbildung, in einem Ausbildungsvertrag die Höhe der Vergütung, der Urlaubsanspruch, die Ausbildungsinhalte usw. geregelt. Zur Stellensuche müssen sich Bewerber selbst in Stellenbörsen über Ausbildungsangebote informieren.

Wie verbessere ich meine Bewerbungschancen?
Die Anzahl der Bewerber für eine Ausbildung als Notfallsanitäter übersteigt bei weitem die Anzahl an tatsächlichen Ausbildungsstellen. Daher empfehlen wir zur Verbesserung der Einstellungschancen auf jeden Fall den Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW sowie Klein-LKW bis 7,5 t. Zusätzlich ist eine Vorerfahrung im Krankentransport oder Rettungsdienst ein deutlicher Vorteil. Hier empfehlen wir eine möglichst frühzeitige Ausbildung als Rettungssanitäter, mit der eine Tätigkeit im Einstieg möglich ist. Diese Ausbildung kann später bei der Notfallsanitäterausbildung angerechnet werden, so dass sich die Ausbildung um drei Monate verkürzt.

Kann man die Ausbildung zum Notfallsanitäter auch nebenberuflich absolvieren?
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter kann nicht berufsbegleitend, sondern nur in Teilzeit erfolgen. Die maximale Ausbildungsdauer beträgt hierbei 5 Jahre. "Teilzeit" bedeutet in diesem Zusammenhang eine kontinuierliche Ausbildung, bei der die tägliche Arbeitszeit nicht mit 8 Stunden, sondern z. B. 5 Stunden berechnet wird. Dies kann besonders für Alleinerziehende oder bereits als Rettungssanitäter Beschäftigte interessant sein.

Ist eine Ausbildungsverkürzung für Rettungssanitäter, Gesundheits- und Krankenpfleger möglich?
Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung kann auf die Ausbildungszeit für Notfallsanitäter angerechnet werden. Dies ist eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Gesundheitsamtes, wobei um maximal 12 Monate verkürzt werden kann.

Und wenn Sie weitere Fragen an uns haben, freuen wir uns auf Ihre E-Mail.


Weitere Downloads zur Ausbildung:
Notfallsanitätergesetz NotSanG
NotSan Ausbildungs-und Prüfungsverordnung Notfallsanitäter NotSan-APrV
NotSan Ausbildung in NRW - Ausführungsbestimmungen Teil I
NotSan Ausbildung in NRW - Ausführungsbestimmungen Teil II
NotSan Ausbildung in NRW - Anlagen 2-4 Maßnahmen und Medikamente