Fortbildungen für Betreuungskräfte


Die Richtlinie nach § 53 des XI. Sozialgesetzbuches (Pflegeversicherung) schreibtfür die nach dieser Richtlinie qualifizierten "zusätzlichen Betreuungskräfte" in stationären Einrichtungeneine jährliche Pflichtfortbildung mit einem Umfang von 16 Seminarstunden vor.

Dieser Verpflichtung können Sie mit dem Angebot des DRK-Bildungszentrums nachkommen. Zwei Tagesworkshops mit unterschiedlichen Themen bieten interessante Möglichkeiten der Fortbildung. Mit einer Anmeldung zu zwei Terminen kommen Sie Ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach.

Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung in der Pflegeausbildung sowie unseren hervorragend qualifizierten Lehrkräften. Ein weiteres bedeutsames Element ist der kollegiale Austausch, der uns bei allen Seminaren sehr wichtig ist.

Wählen Sie einen Lehrgang und Sie erhalten dort alle erforderlichen Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen, Inhalten und Leistungen. In der Navigation links finden Sie ergänzende Hinweise zu Förderung und Finanzierung, Seminarversicherung sowie Anreise.

Nutzen Sie unsere Trainingsangebote oder kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen Kurs in Ihrer Einrichtung wünschen.


Wir freuen uns auf Sie!

 
Kurs Zielgruppe